Sprechfunkzeugnis SRC

In unseren prüfungsorientierten Intensivkursen erwerben Sie Ihr Sprechfunkzeugnis im Handumdrehen.

Die Prüfungen finden stets unmittelbar im Anschluss an den Kurs statt. Somit haben Sie die Gelegenheit, in einem kurzen Zeitraum Ihre Ausbildung vollständig abzuschließen. Wir legen sehr viel Wert auf eine gründliche und besonders effektive Schulung und verwenden Geräte, wie sie auch in der Prüfung benutzt werden.

Nächste Termine:

Kurs-Nr.BeginnEnde/PrüfungSRC Kurspreis
117.01.202420.01.2024250,- Euro
207.02.202410.02.2024250,- Euro
321.02.202424.02.2024250,- Euro
420.03.202423.03.2024250,- Euro
503.04.202406.04.2024250,- Euro
617.04.202420.04.2024250,- Euro
708.05.202411.05.2024250,- Euro
822.05.202425.05.2024250,- Euro
905.06.202408.06.2024250,- Euro
1026.06.202429.06.2024250,- Euro
1103.07.202406.07.2024250,- Euro
1224.07.202427.07.2024250,- Euro
1305.08.202410.08.2024250,- Euro
1414.08.202417.08.2024250,- Euro

Das Funkzeugnis UBI kann mit erworben werden. Der Aufpreis beträgt 120,– €. Der Kurs beginnt dann jeweils einen Tag früher.

Die vorstehenden Preise verstehen sich zzgl. Prüfungsgebühr und Lehrbuch.

Übernachtung in unserem eigenen Hotel direkt an der Segelschule

Preis: ab 50,– Euro pro Person und Nacht einschl. Frühstück

Die Sprechfunkzeugnisse für die Sportschifffahrt

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel. Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen: – wesentliche Merkmale, – Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, – Funkstellen, – Frequenzen und ihre Nutzung, – Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), – Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden. Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse – des mobilen Seefunkdienstes, – des GMDSS, – des öffentlichen Seefunkdienstes sowie – der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)


Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse – des SRC und zusätzlich: – des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, – des GMDSS, – des öffentlichen Seefunkdienstes sowie – der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.