Wichtige Informationen für Ihre Segelferien und Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Jeder Teilnehmer muß körperlich gesund sein und an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Er muß mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser frei schwimmen können. Weiterhin darf keine Herz-Kreislauferkrankung vorliegen, und die körperliche Belastbarkeit muß gewährleistet sein. Träger von Herzschrittmachern sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Sport erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit der Sportausübung.

2. Die Buchung kann nur schriftlich oder über das Internet erfolgen und wird von OSTWIND SEGELSPORT schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung erhält der Kunde vollständige Reiseunterlagen.

3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segelns eine Schwimmweste zu tragen. Diese wird von OSTWIND SEGELSPORT gestellt. Für Segelveranstaltungen sind Reviergrenzen festgelegt, die von jedem Segler eingehalten werden müssen.

4. Die Kosten für An- und Abreise, Prüfungsgebühren, Lehrbücher, Navigationsbestecke und Fragenkataloge sind nicht in den OSTWIND-Preisen enthalten. Lehrmatial kann bei OSTWIND SEGELSPORT erworben werden.

5. Zahlung

Mit der Buchung wird eine Anzahlung i.H.v. 30 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Anreise zu erfolgen.

6 Rücktritt durch den Reisenden

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

6.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die uns in der Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:

6.4.1 Standard-Gebühren:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises bzw. Kurspreises

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises bzw. Kurspreises

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises bzw. Kurspreises

 6.5 Umbuchung, Ersatzperson

6.5.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6.4.1 genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,– pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach den oben genannten Fristen  sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

6.5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

7. Segeltörns

Für Segeltörns gilt folgende generelle Regelung: Der Kunde nimmt Teil an einer sportlichen Veranstaltung und beteiligt sich an den Kosten. Es ist kein Beförderungsvertrag mit Ostwind Segelsport abgeschlossen. Kosten für die Bordkasse (Verpflegung, Diesel, Hafengebühren) entstehen zusätzlich zu den Törnpreisen. Der Skipper wird aus der Bordkasse mitverpflegt und zahlt nicht ein. Im Falle einer Veränderung, Verkürzung oder Verlängerung des Reiseverlaufes infolge höherer Gewalt bedingt dies keinerlei Ansprüche gegen Ostwind Segelsport. Die Teilnahme am Sport sowie an weiteren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch OSTWIND SEGELSPORT oder dessen Leistungsträger ist ausgeschlossen.

8. Kursausfall

Bei Kursausfall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, darüber hinaus bestehen keinerlei Ansprüche.

Segelausfall durch schlechtes Wetter oder andere unvorhersehbare Umstände bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern. Auch weitergehende Ansprüche gegen Ostwind Segelsport sind ausgeschlossen.

9. Gebuchte und nicht in Anspruch genommmene Leistungen

Zahlungen für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Ein Abtausch gegen andere Leistungen ist ebenso ausgeschlossen. Es können Mindestteilnehmerzahlen festgelegt werden.

Für Yachtcharter gelten besondere Charterbedingungen.

10. Kurszusammenstellung

Schwach belegte Kurse können zusammen gelegt werden. So können z.B. unterschiedliche Ausbildungsziele auf einem Schiff gemeinsam unterrichtet werden.

11. Prüfungen

Prüfungen sind Leistungen des jeweiligen Prüfungsausschusses und finden in der Regel an dessen Sitz statt.   Die entsprechenden Gebühren fallen zusätzlich zu den Kurskosten an.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.